top of page

AGB

Allgemeine Nutzungsbedingungen der ZVG-Manager-Dienste

​

1) Geltungsbereich und Definitionen


ZVG-Manager ist ein Produkt der Optiba GmbH und bietet über seine Webseiten www.zvg-manager.de und app.zvg-manager.de („die Webseiten“) Dienste in Bezug auf die Verwaltung von offiziell veröffentlichten Immobilienobjekten in Zwangsversteigerung für Immobiliensuchende.

Die in diesen AGB verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert: “Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person, welche die ZVG-Manager-Dienste nutzt. Die von ZVG-Manager bereitgestellten „Dienste“ sind die Funktionen, die dem Nutzer über die Webseiten zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. das Markieren von einzelnen Zwangsversteigerungsobjekten (Watchlist) oder das definieren von Suchfiltern Die Liste der Funktionen ist hier ersichtlich: zvg-manager.de/funktionen.
Unter „Daten des Nutzers“ werden solche Daten verstanden, die von ZVG-Manager für den Nutzer im Rahmen der Erbringung der Dienste verarbeitet werden. „Personenbezogene Daten“ sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Unter „Parteien“ sind ZVG-Manager und der Nutzer zu verstehen.


2) Registrierung, Nutzerkonto, Nutzungsvertrag
Die Nutzung der ZVG-Manager-Dienste erfordert die Einrichtung eines Online-Kontos durch den Nutzer (das „Konto“). Der Nutzungsvertrag kommt mit der Aktivierung des Kontos durch den Nutzer nach Abschluss des Registrierungsprozesses zustande. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die Sprache  Deutsch zur Verfügung.
Der Nutzer verpflichtet sich bei der Konto-Erstellung, die erforderlichen Informationen, insbesondere seine Vornamen und seine E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß mitzuteilen. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit der ZVG-Manager Datenschutzerklärung verarbeitet. 
Der Nutzer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Informationen verantwortlich und verpflichtet sich, seine Informationen unverzüglich zu aktualisieren oder ZVG-Manager über Änderungen der Informationen zu informieren.
Der Nutzer wird den Zugang zum Konto nicht an Dritte weitergeben und ergreift geeignete Maßnahmen, um den Zugriff Dritter auf sein Konto zu verhindern. Der Nutzer ist für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich, es sei denn er hat diese Handlungen nicht zu vertreten. Zu vertreten hat der Nutzer dabei auch die Nutzung durch Dritte, die durch ein Verschulden des Nutzers ermöglicht wird. 
Der Nutzer verpflichtet sich, ZVG-Manager im Falle einer betrügerischen oder sonst unberechtigten Nutzung seines Kontos unverzüglich zu benachrichtigen und sein Zugangspasswort unverzüglich zu ändern. Alle Kosten, die sich aus einer unberechtigten Nutzung des Kontos des Nutzers bis zur Information von ZVG-Manager hierüber ergeben, trägt der Nutzer, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten.
ZVG-Manager haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung des Accounts durch Dritte, mit oder ohne Zustimmung des Nutzers, entstehen, es sei denn, ZVG-Manager hat die Nutzung durch den Dritten zu vertreten.


3) Pakete, Prepaid-Leistungen, sonstige Leistungen und Vergütung


3.1 Pakete
Der Nutzer schließt den Nutzungsvertrag jeweils für ein Paket ab. Der Nutzer hat insoweit die Wahl zwischen verschiedenen Paketen (Kostenlos, Basic, Premium, Business), die jeweils einen spezifischen Funktionsumfang beinhalten. Die verfügbaren Funktionen und Umfänge in den unterschiedlichen Paketen sind der Webseite zvg-manager.de/funktionen zu entnehmen.


3.2 Vergütung
Mit Abschluss eines Nutzungsvertrags für ein Paket verpflichtet sich der Nutzer, die dafür vereinbarte Vergütung an ZVG-Manager zu entrichten. 
Die auf den Webseiten angezeigten Preise verstehen sich inklusive anfallender Umsatzsteuer. Zusätzliche Gebühren werden ggf. wie vereinbart und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.


4) Nutzung der Dienste


4.1 Einhaltung der geltenden Vorschriften
Jede Partei erklärt, dass sie die für ihre Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten wird.
Der Nutzer stellt sicher, dass seine Nutzung der ZVG-Manager-Dienste nicht gegen Gesetzes-, Verwaltungsvorschriften oder anwendbare internationalen Abkommen verstößt,  insbesondere nicht gegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das Recht des Staates, in dem der Nutzer seinen Geschäftssitz hat. Vor allem sind wettbewerbs-, straf-, urheber-, marken-, kennzeichnungs-, patent- und namensrechtliche Regelungen, Vorschriften zum Jugendschutz und sonstige Rechte Dritter einzuhalten. 
Liegen ZVG-Manager aufgrund einer vom Nutzer durchgeführten E-Mail-Kampagne mehrere solcher Beschwerden vor, ist ZVG-Manager berechtigt, unter Berücksichtigung der vorbezeichneten Beträge für einen Einzelverstoß eine angemessene Gesamtvertragsstrafe nach billigem Ermessen zu bestimmen, deren Höhe im Streitfall vom Nutzer beim zuständigen Gericht überprüft werden kann. Unter anspruchsberechtigte Verbände fallen die gemäß § 8 Abs. 3 UWG verbandsklagebefugten Institutionen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ZVG-Manager vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, ZVG-Manager von sämtliche Ansprüchen Dritter freizustellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung oder Strafen, denen ZVG-Manager aufgrund der Nichteinhaltung dieser Regelung ausgesetzt ist, es sei denn, der Nutzer hat dies nicht zu vertreten. 


4.2 Schutz der persönlichen Daten des Nutzers
ZVG-Manager trifft alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, insbesondere um zu verhindern, dass diese verfälscht oder beschädigt werden oder unbefugte Dritte Zugang zu ihnen erlangen.
Zu diesen Maßnahmen gehören:
Firewall
Bewährter Virenschutz und Erkennung von Hacking Versuchen
Verschlüsselte Datenübertragung mit SSL/https/VPN-Technologie
Darüber hinaus erfordert der Zugriff auf die Verarbeitung durch ZVG-Manager-Dienste eine Authentifizierung der zugreifenden Personen durch einen individuellen Zugangscode und ein Passwort. Passwort und Zugangscode sind hinreichend sicher und werden regelmäßig erneuert.

Jede Nutzung der Dienste, die gegen die Rechte Dritter verstößt, ist verboten.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen aus Ziff. 4.3 behält sich ZVG-Manager das Recht vor, den Kunden zu ermahnen und / oder den Zugang des Nutzers zu den Diensten ganz oder teilweise zu sperren. ZVG-Manager behält sich auch das Recht vor, ansonsten den Zugriff eines Nutzers auf sein Konto oder auf Dienste zu verweigern oder zu beschränken. Bei der Entscheidung über eine Sperrung des Kontos oder einer Verweigerung oder Beschränkung der Dienste wird ZVG-Manager die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.


5) Leistungsabgrenzung, Verantwortlichkeit und Haftung


5.1 Leistung und Verantwortlichkeit von ZVG-Manager
ZVG-Manager gewährleistet eine Erreichbarkeit der Dienste zu 98% bei einer quartalsweisen Betrachtung. Nicht berücksichtigt werden dabei Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung von ZVG-Manager beruhen, etwa Angriffe auf Systeme des Betreibers durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware oder Fälle höherer Gewalt, sowie damit zusammenhängende unplAGBare Wartungsarbeiten.
Zum Zweck der Durchführung von Wartungsarbeiten kann ZVG-Manager den Zugang zu den Diensten vorübergehend unterbrechen. In einem solchen Fall wird ZVG-Manager den Nutzer vorher benachrichtigen und die Dauer der Unterbrechung auf ein Minimum beschränken.


5.2 Haftung von ZVG-Manager
Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung und Gewährleistung von ZVG-Manager, seinen Beteiligungen oder Partnern, gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Nutzers aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) nicht aber für Ansprüche des Nutzers
wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch ZVG-Manager oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die ZVG-Manager eine Garantie übernommen hat, 
die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ZVG-Manager oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,
nach dem Produkthaftungsgesetz
Für vorstehende Ausnahmen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
ZVG-Manager haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung von ZVG-Manager begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für ZVG-Manager vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von ZVG-Manager für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Entsteht dem Nutzer durch die Nutzung von auf den Webseiten unentgeltlich zur Verfügung gestellten Diensten (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) ein Schaden, so haftet ZVG-Manager nur, soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder Dienste entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit von ZVG-Manager.
ZVG-Manager haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für ZVG-Manager vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung von ZVG-Manager ist insgesamt beschränkt auf die Vergütung, welche der Nutzer in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt an ZVG-Manager gezahlt hat. 
Die verschuldensunabhängige Haftung von ZVG-Manager im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

​

6) Änderungen der Nutzungsbedingungen, der Richtlinien von ZVG-Manager und des Angebots


ZVG-Manager kann diese AGB und Datenschutzrichtlinien sowie sein Angebot auch mit Wirkung für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gemäß dem nachstehend beschriebenen Verfahren oder im Wege der Änderungskündigung ändern. 
Der Nutzer wird per E-Mail oder direkt auf seinem ZVG-Manager-Konto über alle Änderungen benachrichtigt und aufgefordert, die Änderung zu akzeptieren, um die Dienste weiterhin nutzen zu können. Wenn eine Änderung für den Nutzer ungünstig ist, hat der Nutzer 30 Kalendertage Zeit, das Paket zu kündigen. Erhält ZVG-Manager keine Kündigung, gelten die Änderungen als durch den Nutzer genehmigt. 
Die AGB und Datenschutzrichtlinien von ZVG-Manager sowie das mit den letzten Änderungen aktualisierte Angebot sind jederzeit auf den Webseiten verfügbar.


7) Laufzeit, Beendigung


Kostenlose Pakete haben keine bestimmte Vertragslaufzeit, jede Partei kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des Folgetags ordentlich kündigen.  
Kostenpflichtige Pakete haben, je nachdem was der Nutzer bei Abschluss des Nutzungsvertrags gebucht hat, eine monatliche oder jährliche Laufzeit. Während dieser festen Laufzeit kann der Nutzungsvertrag von keiner Partei ordentlich, sondern nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. 
Kostenpflichtige Pakete verlängern sich am Ende der Laufzeit des Pakets (z.B. ein Monat) jeweils automatisch um eine weitere Laufzeit, die der anfänglichen Laufzeit entspricht (gemäß Beispiel: ein Monat). Jede Partei kann eine automatische Verlängerung der Laufzeit verhindern, indem sie zuvor kündigt.
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag in seinem Konto oder per E-Mail kündigen. Kündigt der Nutzer einen Nutzungsvertrag über ein Paket, läuft das Paket bis zum Ende der bereits begonnenen Laufzeit weiter und wird dann nicht erneuert.
Das Recht der Parteien, den Nutzungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. ZVG-Manager ist insbesondere zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Nutzer gegen diese AGB verstößt. 
Bei Kündigungen durch ZVG-Manager erhält der Nutzer für 2 Wochen die Gelegenheit, die auf den Diensten gespeicherten Daten einzusehen und ggf. rückzusichern.


8) Höhere Gewalt


Die Parteien haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
Unter höherer Gewalt versteht man jedes äußere Ereignis, das nicht verhindert werden konnte, und eine der Parteien an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert oder diese übermäßig erschwert.
Ausdrücklich werden als Fälle höherer Gewalt betrachtet, ohne dass diese Aufzählung abschließend oder einschränkend ist:
Kriege, bewaffnete Konflikte, Aufstände, Aufstände, Sabotage, Terrorakte;
General- oder Teilstreiks, inner- oder außerhalb von ZVG-Manager, bei einem Lieferanten oder Telekommunikations-Betreiber, Aussperrungen, Blockaden von Transporteinrichtungen oder Beschaffungen aus welchem Grund auch immer;
Naturkatastrophen, die zur Beschädigung der Infrastruktur bei ZVG-Manager führen, wie Brände, Stürme, Überschwemmungen, Wasserschäden;
Infektionskrankheiten oder Epidemien an einem für die Leistungserbringung relevanten Leistungsort;
staatliche oder gesetzliche Beschränkungen, gesetzliche oder behördliche Änderungen der Vermarktungsformen, Fälle, die die Aussetzung, den Widerruf oder die Aufhebung einer Genehmigung durch eine relevante zuständige Behörde betreffen;
Unterbrechungen des Netzwerks von ZVG-Manager, seines Subunternehmers oder seines Lieferanten infolge von Computerausfällen, Blockierung von Telekommunikationsmitteln, unabhängig davon, ob diese auf externe Angriffe, Unterbrechungen der Dienste durch den ZugangsAnbieter oder andere Personen zurückzuführen sind, sowie jedes andere Ereignis, das nicht ZVG-Manager, seinem Subunternehmer oder seinem Lieferanten zuzuschreiben ist und die normale Ausführung der erbrachten Dienstleistungen verhindert;
Unterbrechungen der Stromversorgung von mehr als 48 Stunden.
Jede Partei benachrichtigt die andere Partei über jedes Ereignis höherer Gewalt.


9) Verzicht


Die Parteien sind sich darüber einig, dass jede Duldung einer Situation durch eine Partei der anderen Partei keine Rechte in dieser Hinsicht einräumt. Darüber hinaus darf eine solche Duldung nicht als Verzicht auf die betreffenden Rechte ausgelegt werden.


10) Anwendbares Recht, Gerichtsstand


Der Nutzungsvertrag und diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der ausschließliche Gerichtstand für alle Streitigkeit zwischen den Parteien, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis ergeben, liegt bei den staatlichen Gerichten am Sitz von ZVG-Manager, sofern nicht durch Gesetz ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. ZVG-Manager darf jedoch den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
 

bottom of page